Sicherheitsfachkraft – Tätigkeiten im Arbeitnehmerschutz
Ihre Unterstützung bei der Erfüllung Ihrer Arbeitnehmerschutz-Verpflichtungen
Hier ist zwischen zwei Aufgabenbereichen zu unterscheiden:
Durchführung einer Erstevaluierung inklusive Dokumentation (Erstellung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumentes)
und
Sicherheitstechnische Betreuung – hier ist die jährliche Einsatzzeit gesetzlich vorgeschrieben (ASchG § 82) und errechnet sich aus der Anzahl der MitarbeiterInnen und der Art der Tätigkeiten.
Mein Erfolgsfaktor für sinnvollen ArbeitnehmerInnenschutz ist ein bodenständiger Zugang von dem aus man alltagstaugliche Strukturen im Betrieb etabliert. So erreicht man Rechtssicherheit und den optimalen Nutzen für das Unternehmen.
Alltagstauglicher ArbeitnehmerInnenschutz
Mein Angebot für Sie
- Kostenloses Erstgespräch
- Erstellen einer Übersicht über gesetzliche Arbeitnehmerschutzvorgaben speziell für dieses Unternehmen (Abhängig von Mitarbeiter*innenanzahl, Tätigkeitsbereiche, uvm)
- Organisation und Aktualisierung ihrer bestehenden Sicherheits – und Gesundheitsschutzdokumente
- Aufbau von Dokumenten- und Ablaufstrukturen von Arbeitnehmerschutzagenden – auf Wunsch auch vernetzt mit bestehenden Unternehmensstrukturen wie z.B. Schulungsplänen, Qualitätsmanagement, usw.
- Erstevaluierung und sicherheitstechnische Betreuung
Schwerpunkte: Büro – Handel – Reinigung – Ordinationen
Kontaktieren Sie mich für ein unverbindliches Planungsgespräch in welchem wir Bedarf und Lösungsmöglichkeiten klären: